Zusammenfassung: Der BMF stellt klar, daß Preisgelder als Stiftungszuwendungen nach dem DBA-Ukraine von der Besteuerung freizustellen sind.
BMF 17.05.2004, EAS 2459
Rechtsgrundlagen: DBA-Ukraine
Zusammenfassung: Der BMF stellt klar, daß Preisgelder als Stiftungszuwendungen nach dem DBA-Ukraine von der Besteuerung freizustellen sind.
BMF 17.05.2004, EAS 2459
Rechtsgrundlagen: DBA-Ukraine