Zusammenfassung: Der BFH beschreibt die steuerlichen Rahmenbedingungen für den Tourneeauftritt eines amerikanischen Künstlers in Deutschland und nimmt zur Anwendbarkeit der 20000-Dollar-grenze und der Umsatzsteuer-Nulllösungs-Option Stellung. Weiters legt er dar, dass die von der Konzertagentur bezahlten Transport-, übernachtungs- und Verpflegungsspesen als Einnahmen zu qualifizieren sind, spricht sich aber gegen die Zugrundelegung des EU-Diskriminierungsverbots aus. Weninger erläutert in seiner Anmerkung, welche Konsequenzen sich aus dieser Entscheidung für den Anwendungsbereich des DBA Österreich - USA ableiten lassen.