Zusammenfassung: Der EuGH prüfte, unter welchen Voraussetzungen eine Sporteinrichtung ohne Gewinnstreben anzusehen ist und daher von der Mehrwertsteuer befreit ist.
EuGH 21.03.2002 Rs. C 174/00 Kennemer Golf & Country Club
Zusammenfassung: Der EuGH prüfte, unter welchen Voraussetzungen eine Sporteinrichtung ohne Gewinnstreben anzusehen ist und daher von der Mehrwertsteuer befreit ist.
EuGH 21.03.2002 Rs. C 174/00 Kennemer Golf & Country Club