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Lettischer Kammerchor

SteuerrechtBMFSWI 2002, 158 - 159 Heft 4 v. 1.4.2002

Zusammenfassung: Der Beitrag beschäftigt sich mit einem Chor, bei dem die Mitglieder eine Vergütung erhielten, die nicht 6000 S überstieg. Das BMF hatte hier zu prüfen, ob gemäß AÖFV Nr. 111/1999 von der Vornahme des Steuerabzugs nach § 99 EStG Abstand genommen werden kann.

BMF 01.03.2002, EAS 1994

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