Zusammenfassung: Das BMF setzte sich mit einem Russen auseinander, der in leitender Funktion in Rußland und gleichzeitig Geschäftsführer in Österreich tätig war.
BMF 08.01.2002, EAS 1972
Rechtsgrundlagen: Art 12 DBA-UdSSR
Zusammenfassung: Das BMF setzte sich mit einem Russen auseinander, der in leitender Funktion in Rußland und gleichzeitig Geschäftsführer in Österreich tätig war.
BMF 08.01.2002, EAS 1972
Rechtsgrundlagen: Art 12 DBA-UdSSR