Zusammenfassung: Die Autoren gehen auf die Auslegung der Dokumentationspflichten bei Konzernverrechnungspreisen ein. Als Grundlage dient dabei ein Urteil des BFH vom 17.10.2001, das sich mit einer deutschen Vertriebsgesellschaft befaßte, die über mehrere Jahre Verluste hinnehmen mußte, wobei die Verluste nach Ansicht des Finanzamts durch unangemessene Verrechnungspreise bedingt waren. Neben den Dokumentationserfordernissen in Österreich wird abschließend auf die Folgen des BFH-Urteils eingegangen.