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Steuerliche Behandlung des deutschen ATZ-Aufstockungsbetrages

SteuerrechtBMFSWI 2001, 196 Heft 5 v. 1.5.2001

Zusammenfassung: Das BMF verweist auf die gebotene Steuerfreistellung (unter Progressionsvorbehalt) der im Rahmen von Altersteilzeitvereinbarungen geleisteten Aufstockungsbeträge der Arbeitgeber.

Rechtsgrundlagen: § 3 Nr 28 dEStG; Art 10 Abs 2 DBA 1954; Art 18 Abs 2 DBA 2000

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