Zusammenfassung: Das BMF verweist auf die gebotene Steuerfreistellung (unter Progressionsvorbehalt) der im Rahmen von Altersteilzeitvereinbarungen geleisteten Aufstockungsbeträge der Arbeitgeber.
Rechtsgrundlagen: § 3 Nr 28 dEStG; Art 10 Abs 2 DBA 1954; Art 18 Abs 2 DBA 2000