Zusammenfassung: Das BMF konkretisiert den zeitlichen Gültigkeitsbeginn des DBA-Deutschland im Fall einer Abweichung zwischen dem Kalender- und dem Wirtschaftsjahr.
Rechtsgrundlagen: Art 31 DBA-Deutschland
Stichworte: BMF, 19.02.2001, ES 1801
Zusammenfassung: Das BMF konkretisiert den zeitlichen Gültigkeitsbeginn des DBA-Deutschland im Fall einer Abweichung zwischen dem Kalender- und dem Wirtschaftsjahr.
Rechtsgrundlagen: Art 31 DBA-Deutschland
Stichworte: BMF, 19.02.2001, ES 1801