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Bauüberwachung durch einen liechtensteinischen Baumeister

SteuerrechtBMFSWI 2001, 137 Heft 3 v. 1.3.2001

Zusammenfassung: Das BMF prüft, ob ein Baumeister aus Liechtenstein im Zuge der Überwachung eines Bauprojekts in Österreich eine inländische Betriebstätte begründet.

Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 2 lit g DBA-Liechtenstein; § 29 BAO; Art 5 Abs 1 DBA Liechtenstein

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