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Kein Progressionsvorbehalt für die Richterbezüge am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

SteuerrechtBMFSWI 2001, 511 - 512 Heft 12 v. 1.12.2001

Zusammenfassung: Über den nicht gegebenen Progressionsvorbehalt für die Richterbezüge am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

BMF 15.10.2001, EAS 1939

Rechtsgrundlagen: § 3 EStG

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