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Dienstnehmergestellung zur russischen Schwestergesellschaft

SteuerrechtBMFSWI 2000, 323 Heft 7 v. 1.7.2000

Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung des Gehalts eines russischen Staatsangehörigen, der von einer österreichischen Gesellschaft angestellt wurde und an die russische Schwesterngesellschaft entsendet wurde, Stellung.

Rechtsgrundlagen: Art 11 DBA Österreich-Russland

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