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Arbeitsplatz in einem Großraumbüro

SteuerrechtBMFSWI 2000, 194 - 195 Heft 5 v. 1.5.2000

Zusammenfassung: Das BMF erläutert, dass auch die Einrichtung einer festen Arbeitsstelle im Großraumbüro eines Klienten die Annahme des Bestands einer inländischen Betriebsstätte rechtfertigen kann.

Rechtsgrundlagen: DBA Großbritannien; Art 5 Abs 1 OECD-MA

Stichworte: BMF, 13.03.2000, EAS 1613

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