Zusammenfassung: Der Autor nimmt Bezug auf das DBA Deutschland-Österreich und gibt eine Übersicht über jene Einkünfte, bei denen die Anrechnungsmethode und jene Einkünfte, bei denen die Freistellungsmethode zugrunde zu legen ist. Weiters behandelt er die Frage, ob die Besteuerungsmodalitäten im Quellenstaat Bindungswirkung für den Ansässigkeitsstaat entfalten und erläutert, welchen Stellenwert die Aktivitätsklausel insbesondere im deutschen Doppelbesteuerungsrecht einnimmt.