Zusammenfassung: Das BMF nimmt Stellung zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine KEG, die aus dem Zusammenschluss mehrerer in Deutschland ansässiger Personen zu einer Immobilien-KEG resultiert, als Gewerbebetrieb und in welchen Fällen als vermögensverwaltende Gesellschaft einzustufen ist.
Rechtsgrundlagen: Art 3 DBA Österreich-Deutschland; Art 4 DBA Österreich-Deutschland; Art 13 Abs 1 DBA Österreich-Deutschland