Zusammenfassung: Das BMF prüft, ob die Einbeziehung eines österreichischen Großhandelsunternehmens in den Produktvertrieb eines Schweizerischen Sanitärunternehmens die Begründung einer Betriebsstätte in Österreich zur Folge hat.
Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 3 DBA-Schweiz