Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Wegzugsbesteuerung bezüglich stiller Reserven in Gesellschaftsbeteiligungen an Kapitalgesellschaften im Fall der Verlagerung des Lebensmittelpunkts in die Schweiz Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 13 Abs 3 DBA Österreich-Schweiz; § 31 Abs 2 EStG