Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Verteilung der Gehaltsbesteuerungsrechte bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach Ungarn durch eine operativ tätige OHG in Österreich, die von ungarischen Staatsbürgern gegründet wurde, Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 15 DBA Österreich-Ungarn; Art 15 Abs 2 DBA Österreich-Ungarn