Zusammenfassung: Die in Österreich gelegene Wohnung der Ehefrau begründet einen Inlandswohnsitz des vorwiegend in Hongkong arbeitenden österreichischen Staatsangehörigen; die unbeschränkte Steuerpflicht für die Auslandseinkünfte liegt ungeachtet der Lage des Lebensmittelpunktes vor.
Rechtsgrundlagen: § 26 BAO; § 48 BAO