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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ67 (RZ 2025, 38)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2025, 38 Heft 3 v. 15.3.2025

§ 411 ZPO, §§ 60, 109 IO

Eine Forderungsfeststellung im Insolvenzverfahren entfaltet gegenüber späteren Leistungsklagen Bindungswirkungen, die der materiellen Rechtskraft gleichkommen.

Beisatz: Wegen der Verwandtschaft der Bindungswirkung einer Forderungsfeststellung mit der Bindungswirkung einer Entscheidung im Prozess liegt es nahe, die dort zu den objektiven Grenzen der materiellen Rechtskraft entwickelten Grundsätze anzuwenden. (T1)

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