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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ29 (RZ 2023, 46)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2023, 46 Heft 1 und 2 v. 15.2.2023

§ 290 Abs 2 StPO, § 26 Abs 2 FinStrG

Das ausdrücklich den Vergleich der durch Urteil verhängten Strafen ansprechende Verschlechterungsverbot des § 290 Abs 2 StPO (hier iVm § 195 Abs 1 FinStrG) gilt in Bezug auf nach § 26 Abs 2 erster Satz FinStrG (zwingend) zu erteilende Weisungen nicht.

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