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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ26 (RZ 2023, 46)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2023, 46 Heft 1 und 2 v. 15.2.2023

§§ 15, 85 Abs 2, 87 Abs 1 und Abs 2 StGB

Ist eine schwere Dauerfolge zwar vom Vorsatz des den Tatbestand des § 87 Abs 1 StGB verwirklichenden Täters umfasst, aber (anders als von § 87 Abs 2 erster Fall StGB [iVm § 7 Abs 2 StGB] verlangt) nicht eingetreten, konkurrieren die Tatbestände des § 85 Abs 2 StGB (iVm § 15 StGB) und des § 87 Abs 1 StGB echt.

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