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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ182 (RZ 2022, 202)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2022, 202 Heft 9 v. 15.9.2022

§ 158 Abs 2 StPO

Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 158 Abs 2 StPO kommt es bei der Anwendung dieser Bestimmung auf die zwingende Erforderlichkeit der Aussage zur Wahrheitsfindung an.

2.6.2022, 12 Os 12/22i (RS0134020)

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