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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ170 (RZ 2022, 201)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2022, 201 Heft 9 v. 15.9.2022

§ 52 NO

Nicht in anderen Bestimmungen der Notariatsordnung genannte und dort mit Solennitätsverlust sanktionierte Verstöße gegen § 52 NO berühren die Wirksamkeit des Notariatsakts nicht.

Beisatz: Hier: unterlassene Belehrung. (T1)

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