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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ168 (RZ 2022, 201)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2022, 201 Heft 9 v. 15.9.2022

§ 141 Abs 2 Z 2 IO

Nach § 141 Abs 2 Z 2 IO ist ein (wirtschaftlicher) Zusammenhang zwischen den der strafgerichtlichen Verurteilung des Schuldners wegen betrügerischer Krida zugrundeliegenden Handlungen und dem zur Insolvenzeröffnung führenden Vermögensfall zu verlangen.

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