§ 150 Abs 3 Geo
§ 150 Abs 3 Geo ist keine bloße Ordnungsvorschrift. Eine Ausfertigung der Vollstreckbarkeitsbestätigung ist mangelhaft, wenn aus ihr nicht ersichtlich ist, welcher Richter die Urschrift unterfertigt hat.
§ 150 Abs 3 Geo
§ 150 Abs 3 Geo ist keine bloße Ordnungsvorschrift. Eine Ausfertigung der Vollstreckbarkeitsbestätigung ist mangelhaft, wenn aus ihr nicht ersichtlich ist, welcher Richter die Urschrift unterfertigt hat.