§ 786 ABGB idF ErbRÄG 2015
Der Auskunftsanspruch nach § 786 ABGB beschränkt sich gegenüber einem bloßen Geschenknehmer auf die diesem selbst gemachten Zuwendungen.
Beisatz: Es besteht keine Grundlage für die Annahme, der bloße Geschenknehmer habe darüber hinaus eine Verpflichtung, dem Hinzurechnungsberechtigten Auskunft über Schenkungen des Erblassers an Dritte zu erteilen. (T1)