§§ 7 Abs 1, 169 IO
Eine Verfahrensunterbrechung nach § 7 Abs 1 IO tritt auch durch die Eröffnung eines Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung ein.
31.1.2022, 17 Ob 10/21a (RS0133903)
§§ 7 Abs 1, 169 IO
Eine Verfahrensunterbrechung nach § 7 Abs 1 IO tritt auch durch die Eröffnung eines Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung ein.
31.1.2022, 17 Ob 10/21a (RS0133903)