Am 29.12.2021 ist in Deutschland das "Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit" in Kraft getreten. Damit werden die Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Freigesprochenen wegen des Vorliegens neuer Tatsachen oder Beweismittel in besonders schweren Fällen der Kriminalität erweitert.