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EO – Exekutionsordnung

RezensionenFranz HartlRZ 2022, 118 Heft 5 v. 15.5.2022

17. Auflage. Hrsg von Franz Mohr, Herbert Pimmer und Birgit Schneider. MANZ Verlag Wien (2021), XXXVI und 1.082 Seiten, gebunden, EUR 108,–.

Nun wurde die umfangreiche und grundlegende Erneuerung der aus dem Jahr 1896 stammenden EO nach acht Teilnovellen (von 1991 bis 2014) durch die Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx) im Jahr 2021 abgeschlossen; dies war auch der wesentliche Grund für die Neuauflage dieses Taschenkommentars. Die Schwerpunkte der eingearbeiteten Reform liegen insb in Änderungen im Allgemeinen Teil der EO (zB ist für die Fahrnisexekution zur Hereinbringung von Geldforderungen nun der allgemeine Gerichtstand des Verpflichteten zuständig), in der Neufassung der Exekution auf Vermögensrechte, in wesentlichen Neuerungen der Fahrnis- und Forderungsexekution, in Erleichterungen bei der Exekution auf Forderungen und Vermögensrechte (Bestellung eines Verwalters), in Änderungen bei der Realexekution und den Einstweiligen Verfügungen, in der Hineinnahme der Anfechtungsordnung und des Vollzugsgebührengesetzes in die EO sowie in der Sicherstellung, dass bei offensichtlicher Zahlungsunfähigkeit des Verpflichteten die Forderungen gegen den insolventen Schuldner ausschließlich im Insolvenzverfahren geltend gemacht und hereingebracht werden. Wie aktuell dieses Werk ist, zeigt der Umstand, dass das am 27.7.2021 in Kraft getretene Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (RIRUG) auch noch berücksichtigt wurde. Im Anhang finden sich viele wichtige Begleitgesetze sowie unionsrechtliche Verordnungen, uzw: AFV 2002, DrittschuldneranfrageV, ERV 2006, GGG, Auszüge des GOG, LBG, RpflG, sowie der EuGVVO, EuBagVO, EuErbVO, EuKoPfVO, EuMahnVO, EuSchMaVO, EuUVO und EuVTVO.

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