vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zivilsachen §§ 277 Abs 2, 284 ABGB (RZ 2022/7)

EntscheidungenZivilsachenAnton SpenlingRZ 2022/7RZ 2022, 110 Heft 5 v. 15.5.2022

§§ 277 Abs 2, 284 ABGB:

Dem Schutzberechtigten kommt im Verfahren über die Beendigung der Kollisionskuratel Parteistellung zu.

Eine denkbare, aber noch in keiner Weise konkret indizierte Möglichkeit, dass es später zu einem Interessenkonflikt kommen könnte, reicht nicht hin, um allein aufgrund der gemeinsamen Gesellschafterstellung von Obsorgeberechtigtem und Kind und damit gleichsam prophylaktisch die Bestellung eines Kurators rechtfertigen zu können.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!