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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ88 (RZ 2022, 109)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2022, 109 Heft 5 v. 15.5.2022

§ 17 FinStrG

Im FinStrG stellt der Verfall – wie im Übrigen schon aus der Überschrift zu § 17 FinStrG sowie dem Wortlaut des § 17 Abs 1 FinStrG hervorgeht – eine (Neben-)Strafe dar.

Beisatz: Als solche muss er einzelnen schuldig Gesprochenen konkret zugeordnet werden. (T1)

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