§ 324 Abs 4 ASVG
Eine Legalzession nach § 324 Abs 4 ASVG setzt voraus, dass die renten- bzw pensionsberechtigte Person im Sinn einer "24-Stunden-Rundumbetreuung" untergebracht ist.
Beisatz: Demnach insbesondere auch mit Nahrungsmitteln, Medikamenten etc. voll versorgt wird. (T1)