1. Problemaufriss
Geschäftsverteilungsbeschlüsse haben infolge ihrer weitreichenden Folgen für die RichterInnen eines Gerichtes das Potential, zum Zankapfel innerhalb der jeweiligen Kollegenschaft zu mutieren und ein ebenso unerwünschtes wie unproduktives Maß an sozialen Unfrieden in ein an sich gut funktionierendes Gericht und die dortige Kollegenschaft einzutragen. Die auf ein Jahr ausgelegte Regelung der Aktenverteilung stellt daher auch eine maßgebliche Weiche für das Ausmaß der kollegialen Harmonie in der Erfüllung der weitreichenden und anspruchsvollen Aufgabe der Rechtspflege durch die RichterInnen eines Gerichtes dar.