Die Ausgestaltung der Einkommen von Richter:innen und Staatsanwält:innen stellt nicht nur einen wesentlichen Aspekt ihrer persönlichen und sachlichen Unabhängigkeit dar. Das Gehalt ist auch ein wesentliches Entscheidungskriterium bei der Berufswahl und muss sowohl einem Vergleich mit anderen juristischen Kernberufen standhalten, als auch internationalen Standards entsprechen. Insbesondere in Zeiten verstärkter Pensionierungen geburtenstarker Jahrgänge, die sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst zu einem hohen Bedarf an ausgezeichneten Jurist:innen führen, ist auch die Gehaltsfrage – neben anderen Gesichtspunkten – ein wichtiger Aspekt, um auch künftig die Besten der Besten für eine Tätigkeit in der Justiz gewinnen zu können.