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Strafsachen §§ 310 Abs 1, 312, 342, 345 Abs 1 Z 11 lit a StPO (RZ 2022/6)

EntscheidungenStrafsachenMichael DanekRZ 2022/6RZ 2022, 85 Heft 4 v. 15.4.2022

§§ 310 Abs 1, 312, 342, 345 Abs 1 Z 11 lit a StPO:

Werden bildliche Äußerungen in Fragestellung, Wahrspruch und Urteil nicht verschriftlicht, wird insoweit keine Feststellungsgrundlage geschaffen. Ihre Wiedergabe ausschließlich in Bildform scheidet als Subsumtionsbasis aus.

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