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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ47 (RZ 2022, 53)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2022, 53 Heft 3 v. 15.3.2022

§§ 765 Abs 2, 1487a ABGB

Die kurze Verjährungsfrist des § 1487a ABGB beginnt für Pflichtteilsansprüche frühestens ein Jahr nach dem Tod des Erblassers zu laufen.

25.11.2021, 2 Ob 117/21a (RS0133859)

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