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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ31 (RZ 2022, 34)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2022, 34 Heft 1 und 2 v. 15.2.2022

§§ 27, 37 StPO, § 15 Abs 1 und Abs 2 erster Satz VbVG

Zulässige Trennung gemeinsam geführter Hauptverfahren erfolgt 1. soweit Konnexität im Sinn des § 37 StPO besteht, analog § 27 StPO und 2. soweit Konnexität im Sinn des § 15 Abs 1 VbVG besteht, gemäß § 15 Abs 2 erster Satz VbVG.

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