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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ2 (RZ 2022, 32)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2022, 32 Heft 1 und 2 v. 15.2.2022

§ 1320 Abs 1 ABGB, § 1 AHG

Bei einer Beschädigung durch ein Tier kann der Geschädigte (grundsätzlich) Ersatz für seinen Schaden nach dem AHG und/oder der Tierhalterhaftung nach § 1320 Abs 1 Satz 2 ABGB verlangen.

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