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Strafsachen § 252 Abs 1 Z 2a StPO (RZ 2022/24)

EntscheidungenStrafsachenMichael DanekRZ 2022/24RZ 2022, 311 Heft 12 v. 15.12.2022

§ 252 Abs 1 Z 2a StPO:

Nur eine unmissverständliche Aussageverweigerung der kontradiktorisch vernommenen Zeugin berechtigt aus Z 2a des § 252 Abs 1 StPO zur Vorführung der Ton- und Bildaufnahmen über ihre Vernehmung in der Hauptverhandlung.

OGH 1.8.2022, 14 Os 21/22b

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