I. Einleitung
Mit 1. April 1939 wurde der Oberste Gerichtshof aufgelöst. Seine Zuständigkeiten wurden auf das Reichsgericht in Leipzig übertragen, das damit die Rechtsprechungshoheit auch über Österreich übernommen hat. Zum 75-jährigen Jahrestag dieser Auflösung haben wir im Jahr 2014 in Zusammenarbeit mit der Universität Wien ein Symposium beim Obersten Gerichtshof veranstaltet.1)