Verletzung der Art. 8, 3 und 13 iVm 3 und 8 EMRK durch die italienischen Behörden im Umgang mit einem UMF (Unbegleiteter minderjähriger Flüchtling) – positive Schutzpflichten des Mitgliedstaates, Verfahrensgarantien bei der Altersfeststellung, Bedingungen der Unterbringung mit Erwachsenen, fehlende Rechtsmittel
Dem Urteil der Ersten Sektion vom 21.07. 2022 (Darboe and Camara/Italien, Nr. 5797/17) lag – zusammengefasst – der folgende Sachverhalt zugrunde: