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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ206 (RZ 2022, 231)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2022, 231 Heft 10 v. 15.10.2022

§§ 23, 115 Abs 5 StPO

§ 207a Abs 2 FinStrG

Entscheidungen über die Höhe von Geldbeträgen nach § 115 Abs 5 StPO und nach § 207a Abs 2 FinStrG sind richterliche Ermessensentscheidungen. Als solche sind sie der Anfechtung mit Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes (§ 23 StPO) nur insoweit zugänglich, als allenfalls bestehende Ermessensschranken überschritten wurden oder das eingeräumte Ermessen willkürlich gebraucht wurde.

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