§ 52 ZPO
Ein Zwischenstreit kann auch durch die Beantwortung eines Rechtsmittels entstehen (sukzessiver Zwischenstreit).
27.6.2022, 2 Ob 56/22g (RS0134034)
§ 52 ZPO
Ein Zwischenstreit kann auch durch die Beantwortung eines Rechtsmittels entstehen (sukzessiver Zwischenstreit).
27.6.2022, 2 Ob 56/22g (RS0134034)