§ 55 MSchG,Art XLII Abs 1 EGZPO
Eine im Rahmen der Stufenklage zu den Folgen einer Verletzung eines Markenrechts getroffene Negativfeststellung (non liquet) führt nicht zur Verneinung des Rechnungslegungsanspruchs (Auskunftsanspruchs).
§ 55 MSchG,Art XLII Abs 1 EGZPO
Eine im Rahmen der Stufenklage zu den Folgen einer Verletzung eines Markenrechts getroffene Negativfeststellung (non liquet) führt nicht zur Verneinung des Rechnungslegungsanspruchs (Auskunftsanspruchs).