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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ176 (RZ 2021, 138)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2021, 138 Heft 6 v. 15.6.2021

§§ 12 Abs 2, 37 Abs 2 ASGG

Mit der Bestimmung des § 12 Abs 2 ASGG werden (nur) die Berufsgruppen nach der Anlage 1 zum ASGG angesprochen und nicht das spezielle Fachgebiet, in dem die am Verfahren beteiligten Parteien tätig sind. Auch ein allfälliger Verstoß gegen § 12 Abs 2 ASGG könnte gemäß § 37 Abs 2 ASGG nicht geltend gemacht werden.

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