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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ169 (RZ 2021, 138)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2021, 138 Heft 6 v. 15.6.2021

§ 176 Abs 2 AußStrG 2005

Vermächtnisse sind zugunsten von schutzberechtigten Personen nach § 176 Abs 2 AußStrG sicherzustellen.

Beisatz: Das gilt auch für Ansprüche von Nachlegataren. (T1)

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