§ 934 ABGB, § 377 UGB:
Die Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte nach § 934 ABGB ist bei allen zweiseitig verbindlichen Geschäften möglich, unabhängig davon, ob es sich um Ziel- oder um Dauerschuldverhältnisse handelt.
Auch ein gemischter Vertrag (hier über Erstellung, Betreuung und Wartung einer Website mit einer Laufzeit von 48 Monaten) kann gemäß § 934 ABGB angefochten werden. Die erfolgreiche Anfechtung bewirkt die Vertragsaufhebung mit Rückwirkung auf den Abschlusszeitpunkt.