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Mediation und Vergleich im verwaltungsgerichtlichen Verfahren: Widerspruch oder Chance?

WissenschaftMag. Dr. Martin MoritzRZ 2021, 245 Heft 11 v. 15.11.2021

1. Einleitung

In den gemeinsam von der Vereinigung der Österreichischen Richterinnen und Richter und der Bundesvertretung der Richter und Staatsanwälte der Gewerkschaft öffentlicher Dienst vorgelegten "Reformvorschlägen für eine funktionierende Justiz", veröffentlicht am 14.3.2019, wird zur Verfahrensbeschleunigung und Kostenreduktion die Einführung eines verwaltungsgerichtlichen und vollstreckbaren Vergleiches nach dem Vorbild des § 433 Zivilprozessordnung (ZPO) gefordert sowie überdies, dass die außergerichtliche Streitbeilegung durch Mediation im Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) ermöglicht werden soll.1)1)Vorschlag Nr. 42; verfügbar unter: https://richtervereinigung.at/reformvorschlaege-fuer-eine-funktionierende-justiz/ . [30.06.2021]. Damit wird die Übertragung des im zivilgerichtlichen Verfahren bereits vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens möglichen Instituts des gerichtlichen Vergleichs (sog. prätorischer Vergleich) nach § 433 ZPO und des sog. Mediationsvergleichs nach § 433a ZPO auch auf das verwaltungsgerichtliche Verfahren angesprochen.2)2)Klicka, in: Konecny (Hrsg), Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen (2015), §§ 204-206 ZPO, Rz 2; Gitschthaler, in: Rechberger/Klicka (Hrsg), ZPO-Kommentar (2019) §§ 204-206 ZPO, Rz 2.

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