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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ140 (RZ 2020, 133)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2020, 133 Heft 6 v. 15.6.2020

§§ 21, 45 Abs 1 StGB

Zwischen der Anordnung der Maßnahme und deren Vollzug ist strikt zu unterscheiden. Ohne die von § 21 StGB verlangte Gefährlichkeit darf die Unterbringung überhaupt nicht, also auch nicht bedingt nachgesehen (§ 45 Abs 1 StGB), angeordnet werden.

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