§§ 6 Abs 2, 56 Abs 1 und 2, 61 Abs 1 Z 1 und Abs 2, 173 Abs 4, 268, 285 Abs 1, 292 letzter Satz, 364, 467 Abs 1 StPO
§ 152 Abs 3 Geo:
Ein Angeklagter, der die Verfahrenssprache nicht versteht, hat das Recht auf schriftliche Übersetzung des noch nicht rechtskräftigen Urteils und Zustellung derselben gemeinsam mit dem Urteil.