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Strafsachen §§ 6 Abs 2, 56 Abs 1 und 2, 61 Abs 1 Z 1 und Abs 2, 173 Abs 4, 268, 285 Abs 1, 292 letzter Satz, 364, 467 Abs 1 StPO; § 152 Abs 3 Geo (RZ 2020/2)

EntscheidungenStrafsachenRZ 2020/2RZ 2020, 22 Heft 1 und 2 v. 15.1.2020

§§ 6 Abs 2, 56 Abs 1 und 2, 61 Abs 1 Z 1 und Abs 2, 173 Abs 4, 268, 285 Abs 1, 292 letzter Satz, 364, 467 Abs 1 StPO

§ 152 Abs 3 Geo:

Ein Angeklagter, der die Verfahrenssprache nicht versteht, hat das Recht auf schriftliche Übersetzung des noch nicht rechtskräftigen Urteils und Zustellung derselben gemeinsam mit dem Urteil.

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